Führerscheinklassen

Klasse Mindestalter   Beschreibung
A1 16 Leichtkrafträder mit höchstens 125 ccm und 11 kW
Höchstgeschwindigkeit: bis 18 Jahre 80 km/h
A 18/25 Krafträder mit/ohne Beiwagen bis höchstens 25 kW (34 PS)
Verhältnis Leistung/Gewicht ist höchstens 0,16 kW/kg
Nach 2 jähriger Fahrpraxis wird diese Begrenzung aufgehoben
Mit 25 Jahren ist auch ein Direkteinstieg möglich
M 16 Kleinkrafträder mit höchstens 50 ccm
Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h
B 17/18 Kraftwagen bis 3,5t + Anhänger bis 750kg (Kombination bis 4,25t)
Höchstens 8 Sitzplätze (außer Führersitz)
Es dürfen auch Fahrzeugkomb. bis 3,5t Gesamtmasse
des Zuges geführt werden
(wenn Gesamtmasse des Anhängers < Leermasse des Fahrzeugs)
BE 17/18 VORBESITZ KLASSE B
Kombination aus Zugfahrzeug Klasse B & Anhänger
die nicht unter B fallen
Bei Lastkraftwagen & bestimmten Geländefahrzeugen
darf die Anhängelast höchstens das 1,5fache der
zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeugs betragen
C1 18 VORBESITZ KLASSE B
Kraftwagen zwischen 3,5t & 7,5t + Anhänger bis 750kg
Ausgenommen Fahrzeuge der Klasse D
C1E 18 VORBESITZ KLASSE C1
Kombination aus Zugfahrzeug Klasse C1 & Anhänger > 750kg
Die höchste zulässige Gesamtmasse der Kombination ist 12t
Ausgenommen Fahrzeuge der Klasse D
Einsatz in der gewerbl. Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5t Gesamtgewicht einschließlich Ahänger (EWG 3820/85 Art. 5.)
C 18 VORBESITZ KLASSE B
Kraftwagen ab 7,5t + Anhänger bis 750kg
Ausgenommen Fahrzeuge der Klasse D
Einsatz in der gewerbl. Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5t Gesamtgewicht einschließlich Ahänger (EWG 3820/85 Art. 5.)
CE 18 VORBESITZ KLASSE C
Lastzüge & Sattelkraftfahrzeuge
Ausgenommen Fahrzeuge der Klassen D & DE
Einsatz in der gewerbl. Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 Gesamtgewicht einschließlich Ahänger (EWG 3820/85 Art. 5.)
D1 18 VORBESITZ KLASSE B
Omnibusse mit bis zu 16 Sitzplätzen (außer Führersitz)
Anhänger bis 750kg darf mitgeführt werden
D1E 18 VORBESITZ KLASSE D1
Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1
und Anhänger > 750kg
D 18 VORBESITZ KLASSE B
Omnibusse mit mehr als 16 Sitzplätzen (außer Führersitz)
Anhänger bis 750kg darf mitgeführt werden
DE 18 VORBESITZ KLASSE D
Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse D
und Anhänger > 750g
M 16 Kleinkrafträder mit höchstens 50 ccm
Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h
L 16 Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen sowie
selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 32 km/h
T 18 Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen
zwischen 32 km/h bis 40 km/h
S 16 Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit max 50 ccm,
max 45 km/h und max Leermasse von 350 kg

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