FAHRSCHULE BLACK
B 96 oder BE
Die 3. EU Führerscheinrichtlinie
Sie wollen den Führerschein Klasse B machen und überlegen, was Sie dann für Anhänger ziehen dürfen, oder haben diesen bereits und interessieren sich für einen Anhängerführerschein.
Seit 19. Januar 2013 hat der Gesetzgeber im Rahmen der 3. EU Führerscheinrichtlinie das Fahren mit Anhängern neu geregelt. Zur bisherigen Klasse BE ist eine neue Klasse, B 96, eingeführt worden.
Seit 19. Januar 2013 hat der Gesetzgeber im Rahmen der 3. EU Führerscheinrichtlinie das Fahren mit Anhängern neu geregelt. Zur bisherigen Klasse BE ist eine neue Klasse, B 96, eingeführt worden.
Gerne beraten wir Sie individuell, welche der beiden Klassen für Ihre Zwecke die Geeignete ist.
Die Ausbildung
Erstmals in der Geschichte der BRD hat der Gesetzgeber bei der Klasse B 96 auf eine Fahrprüfung verzichtet. Bei der Ausbildung handelt es sich lediglich um eine Fahrerschulung. D.h. wer sich für diese Fahrerlaubnisklasse anmeldet, durchläuft eine 7 stündige Schulung in Theorie und Praxis und erhält dann eine Bescheinigung zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt. Dieses trägt dann die Schlüsselzahl B 96 in den Führerschein ein. Es ist also weder eine Beantragung noch eine Prüfung vorgeschrieben.
Zum Erwerb der Klasse BE ist wie bisher eine Beantragung der Fahrerlaubnis bei der Stadt nötig. Eine theoretische Ausbildung und Prüfung gibt es nicht. Dafür sind hier 5 besondere Ausbildungsfahrte ( Land / Autobahn und Nachtfahrt ) vorgeschrieben. Ferner, wie auch bei B 96 das Rangieren sowie das An.- und Abkuppeln des Anhängers. Zusätzlich findet eine praktische Prüfung statt.
Sie sollten sich also gut überlegen, welche Anhänger Sie in Zukunft ziehen wollen. Sicherlich liegt ein Anreiz darin ohne Antrag und Prüfung die neue Faherlaubnis B 96 zu erwerben. Allerdings sind Sie dann in Ihren Möglichkeiten eingeschränkt.
Beide Klassen können auch im Rahmen des begleiteten Fahrens erworben werden, allerdings muß erst die Ausbildung der Klasse B abgeschlossen sein, da der Besitz dieser Klasse zwingend für den Erwerb von beiden Anhängerklassen vorgeschrieben ist. Der Antrag für die Klasse BE kann aber natürlich zusammen mit dem der Klasse B erfolgen.
Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Anhänger Sie nach der neuen Regelung ziehen dürfen:
Zugfahrzeug der Klasse B (max 3,5t)
Anhänger bis 750 kg ( Zug = 4,25 t ) oder Anhänger schwerer als 750 kg, dann darf die zGM des Zuges 3,5 t nicht überschreiten.
Anhänger bis 750 kg ( Zug = 4,25 t ) oder Anhänger schwerer als 750 kg, dann darf die zGM des Zuges 3,5 t nicht überschreiten.
Zugfahrzeug der Klasse B (max 3,5t)
Anhänger über 750 kg, zGM des Zuges mehr als 3,5 t aber nicht mehr als 4,25 t
Anhänger über 750 kg, zGM des Zuges mehr als 3,5 t aber nicht mehr als 4,25 t
Zugfahrzeug der Klasse B (max 3,5t)
Anhänger über 750 kg und zGM des Zuges über 4,25 t ( Anhänger max 3,5 t )
Anhänger über 750 kg und zGM des Zuges über 4,25 t ( Anhänger max 3,5 t )