FAHRSCHULE BLACK
 

 
 

Führerscheinklassen

 
Mindestalter: 16
Beschreibung: Leichtkrafträder mit höchstens 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Leistung/Gewicht 0,1 kw/kg und dreirädrige Kfz mit symetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kw.
Mindestalter: 18
Beschreibung: Krafträder mit/ohne Beiwagen bis höchstens 35 kW (48 PS) Verhältnis Leistung/Gewicht ist höchstens 0,2 kW/kg
Mindestalter: 20 bei 2 jährigem Vorbesitz von A2 oder Direkteinstieg mit 24
Beschreibung: Krafträder mit/ohne Beiwagen mit einem Hubraum von mehr als 50ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kfz (Trike) von mehr als 15 kw und einem Hubraum von mehr als 50ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kw.
Mindestalter: 16
Beschreibung: zwei, drei oder vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge mit höchstens 50 ccm Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h
Mindestalter: 17 bei begleitetem Fahren, ansonsten 18
Beschreibung: Kraftwagen bis 3,5t + Anhänger bis 750kg (Kombination bis 4,25t) Höchstens 8 Sitzplätze (außer Führersitz) Es dürfen auch Fahrzeugkombinationen bis 3,5t Gesamtmasse des Zuges geführt werden
Mindestalter: 25 Jahre & mind. 5 Jahre Klasse B
A1 : 125ccm, 15 Ps / 11 KW, Verhältnis Leistung zu Gewicht 0,1Kw/Kg
Auch Elektrofahrzeuge, die in die Klasse A1 fallen.
Besonderes : gilt nur in der BRD
ist nur eine Schlüsselzahl ! Kein erleichterter Aufstieg auf A2 möglich.
Umfang : 4 x 90 Minuten Theorie sowie 5 x 90 Minuten Praxis (gesamt 13,5 Zeitstunden)
Nach Absprache mit der Versicherung, ist die Ausbildung auch mit dem eigenen Fahrzeug möglich. Sicherheitsausrüstung wird aus hygienischen Gründen nicht gestellt.
Mindestalter: 17 bei begleitetem Fahren, ansonsten 18
Beschreibung: Vorbesitz Klasse B erforderlich !! Kraftwagen bis 3,5t + Anhänger über 750 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Zuges darf 4,25 t nicht überschreiten. Keine Prüfung vorgeschrieben, es findet lediglich eine Fahrerschulung statt.
Mindestalter: 17 bei begleitetem Fahren, ansonsten 18
Beschreibung: Vorbesitz Klasse B erforderlich !! Kombination aus Zugfahrzeug Klasse B +Anhänger über 750 kg. Die Kombination darf 4,25 t übersteigen. Der Anhänger darf maximal 3,5 t zulassige Gesamtmasse haben.
Mindestalter: 18
Beschreibung: VORBESITZ KLASSE B Kraftwagen zwischen 3,5t & 7,5t + Anhänger bis 750kg Ausgenommen Fahrzeuge der Klasse D
Mindestalter: 18 im Rahmen der Berufskraftfahrerausbildung, ansonsten 21
Beschreibung: VORBESITZ KLASSE B Kraftwagen ab 7,5t + Anhänger bis 750kg Ausgenommen Fahrzeuge der Klasse D Einsatz in der gewerbl. Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5t Gesamtgewicht einschließlich Ahänger (EWG 3820/85 Art. 5.)
Mindestalter: 18
Beschreibung: VORBESITZ KLASSE C1 Kombination aus Zugfahrzeug Klasse C1 & Anhänger > 750kg Die höchste zulässige Gesamtmasse der Kombination ist 12t Ausgenommen Fahrzeuge der Klasse D Einsatz in der gewerbl. Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5t Gesamtgewicht einschließlich Ahänger (EWG 3820/85 Art. 5.)
Mindestalter: 18 im Rahmen der Berufskraftfahrerausbildung, ansonsten 21
Beschreibung: VORBESITZ KLASSE C Lastzüge & Sattelkraftfahrzeuge Ausgenommen Fahrzeuge der Klassen D & DE Einsatz in der gewerbl. Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 Gesamtgewicht einschließlich Ahänger (EWG 3820/85 Art. 5.)
Mindestalter: 24
Beschreibung: VORBESITZ KLASSE B Omnibusse mit bis zu 16 Sitzplätzen (außer Führersitz) Anhänger bis 750kg darf mitgeführt werden
Mindestalter: 24
Beschreibung: VORBESITZ KLASSE D1 Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und Anhänger > 750kg
Mindestalter: 24
Beschreibung: VORBESITZ KLASSE B Omnibusse mit mehr als 16 Sitzplätzen (außer Führersitz) Anhänger bis 750kg darf mitgeführt werden
Mindestalter: 24
Beschreibung: VORBESITZ KLASSE D Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und Anhänger > 750g
Mindestalter: 16
Beschreibung: Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h
Mindestalter: 18
Beschreibung: Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen zwischen 32 km/h bis 40 km/h